Ist speedcoaching® steuerlich absetzbar?

Berufsbezogenes Coaching kann grundsätzlich bei der Einkommenssteuer im Rahmen der Werbungskosten als Fortbildung eingesetzt werden. Es muss allerdings erkennbar sein, dass das Coaching der beruflichen Weiterentwicklung dient. Es ist also notwendig eine klare Zielstellung zu definieren und aufzulisten. Diese wird später auch in der Rechnungsstellung benannt. Die Rechnung reichen Sie einfach mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein.

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Vorheriger Artikel Nächster Artikel
Rückruf Service
+
Rufen Sie an!