Ist Outplacement steuerfrei?

Ja. Durch das Jahressteuergesetz 2020 wird Outplacement, ausdrücklich einkommensteuerfrei gestellt (neuer § 3 Nummer 19 EStG „…Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Leistungen im Sinne der Sätze 1 und 2 dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.“).

Vorheriger Artikel Nächster Artikel
Rückruf Service
+
Rufen Sie an!